Informationsfreiheitsgesetz des Bundes : Text und Erläuterungen
Hrsg.: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. - 5. Aufl. - Bonn, 2016. - 104 S. : Tab. - (BfDI-Info ; 2) Enth. als Anh. 4 auf S. 40-61: Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). - Überarb. Fassung (Stand: 1. August 2007)
Grundzüge des Gesetzes, das das voraussetzungslose und von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit unabhängige Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge regelt. Ins Detail gehen die Anwendungshinweise zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes (Anh. 4). Darüber hinaus in Anhängen (ab S. 27): Informationsgesetze des Bundes im Wortlaut; Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission; Anschriftenverzeichnis der Landesbeauftragten, Internetadressen.
[Ersteintrag in der VAB: 13.02.2017]
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten : und Arbeitskreis Informationsfreiheit
Mainz : Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Enth.: Entschließungen der Konferenz. - 2002,4- Enth. außerdem: Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. - Bis 2006,12 = Juni unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. - 2005,11 = Nov.- Jüngstes Protokoll derzeit 2015,30 = Juni. Aktueller - derzeit 2016,32 = Dez. - ist: https://www.datenschutz-mv.de/informationsfreiheit /themen/themen_ifk.html Enth. außerdem: Protokolle des Arbeitskreis Informationsfreiheit. - 2005,11 = Okt.-
Zwei Mal jährlich tagende Informationsfreiheitskonferenz (IFK) der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Informationsfreiheitsbeauftragten derjenigen Länder, die ein Informationsfreiheits- oder vergleichbares Gesetz haben; derzeit alle Bundesländer außer Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen. Zu den Kernthemen der IFK gehören auch Open Data, Transparenz / Transparenzgesetze, Auskunftsrecht und Recht auf Zugang zu Originaldokumenten sowie die Aspekte Datenschutz und Presserecht. Protokolliert sind u. a. die Positionen der einzelnen Länder und des Bundes zum behandelten Thema, Einzelberichte der Länder und des Bundes zu aktuellen Entwicklungen, Texte der IFK-Entschließungen.
[Ersteintrag in der VAB: 10.02.2017]
Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes : Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ; (IFG)
Jan Ziekow ; Alfred G. Debus ; Elisabeth Musch. Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation im Auftr. des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. - 2012. - 565 S. : Tab., graph. Darst. - (Deutscher Bundestag, Innenausschuß: Ausschußdrucks. ; 17(4)522 B) Lit.verz. S. 454-474
Im Zentrum der Retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung (rGFA) steht die Frage, ob die vom Gesetzgeber beabsichtigten politischen Ziele seit Inkrafttreten des IFGs 2006 erreicht worden sind. Wirft einen Blick auch auf einschlägige Regelungen im speziellen Bundesrecht sowie in Bundesländern, der EU und ausgewählten Staaten. Es erfolgt eine rechts- sowie sozialwissenschaftlich-empirische Analyse, dann rine Verknüpfung beider über eine problemorientierte Strukturierung. Schließlich Empfehlungen zur Weiterentwicklung des IFGs. - Die Problem-Analysen betreffen u. a. Konfliktfelder auf folgenden Gebieten: Festlegung der IFG-Anwendungsbereiche; Informationsfreiheit vs. Verwaltungseffizienz und Bürokratieabbau; Kostenverteilung; Informations- vs. Geheimhaltungsinteresse (Transparenz und demokratische Kontrolle vs. Schutz öffentlicher Belange und von Vertraulichkeit sowie vs. Schutz personenbezogener Daten, geistigen Eigentums sowie von Betriebsgeheimnissen); Rechtsstreitigkeiten um die Verweigerung des Informationszugangs seitens der Behörde; Konfliktprävention und Open Government Data, auch proaktive Informationstätigkeit (wie Internetveröffentlichung von Verzeichnissen behördlicher Informationssammlungen, Organisations- und Aktenplänen und von "weiteren geeigneten Informationen") als Konfliktpräventionsstrategie.
[Ersteintrag in der VAB: 09.02.2017]
Informationsfreiheitsgesetz : Gesetztexte, Kommentierungen, Fallbeispiele, Erläuterungen ; Information, Ihr gutes Recht
Wilhelm Mecklenburg ; Benno H. Pöppelmann. Hrsg.: Deutscher Journalisten-Verband, ... - Bonn, 2007. - 223 S. 58 Lit. Enth. auf S. 5-11: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes : (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). - Vom Sept. 2005
Betr. nur das IFG des Bundes, erg. durch eine vergleichende Kommentierung des Paragr. 4 LPG (Auskunftsanspruch der Presse). Eine Handreichung für Bürger, deren Antrag auf Zugang zu staatlichen Informationen von der Behörde abgelehnt wurde, nicht primär als juristischer Fachkommentar gedacht. Zahlr. Beispiele von Fällen, bei denen die Ablehnung des Informationszugangsantrags nach Auffassung der Autoren rechtswidrig war. - Einleitend zum Zustandekommen des IFG und allgemeine Wertung. Das IFG machte den Informationszugang zur Regel, Ausnahmen davon bedürfen jetzt einer Begründung. Kritik gilt den stellenweise unscharfen Ausnahmebestimmungen und spartanisch gehaltenen Verfahrensrechten des Informationssuchenden. Zu dem grundgesetzlich gewollten System der Kommunikationsfreiheiten gehörte, die Auslegung des Art. 5 GG auf die gegenwärtige Lage projizierend, quasi eine "Internetfreiheit" - hinsichtlich einer Realisierung eines allgemeinen Informationszugangsrechts, die vom Aufwand her mittels öffentlich zugänglicher Dokumentenserver jetzt möglich wäre, ist das IFG jedoch zu zaghaft. Die Frage nach einer Pflicht des Staates, vom Internet Gebrauch zu machen, steht im Raum.
[Ersteintrag in der VAB: 08.02.2017]
Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung: Mitteilungen : MIP
Hrsg.: Martin Morlok ; Thomas Poguntke. Red.: Alexandra Bäcker. - Düsseldorf Erscheint jährl. - Aufnahme nach 22. 2016 1. 1991-
Anwendungsorientiert, interdisziplinär und international angelegt, aber mit Schwerpunkt auf Deutschland. Fachbeiträge zu grundsätzlichen bzw. aktuellen Fragestellungen. Außerdem konzentiert auf die vergangenen zwölf Monate kritische Übersichtsberichte zur deutschen Rechtsprechung im Parteienrecht; Liste von Gerichtsurteilen, Deutschland (Parteienrecht, Chancengleichheit, Parteienfinanzierung, Parteien und Parlamentsrecht, Wahlrecht); Rezensionen; Neuerscheinungen selbständig erschienener Literatur und Aufsätze. - Anliegen des Instituts auf dem Gebiet der rechtlichen Grundlagenforschung ist es, im Sinne einer wissenschaftlichen Vorratspolitik frei vom Verdacht einer aktuellen politischen Parteinahme Antworten auf mögliche parteienrechtliche Probleme zu finden, bereits bevor das betr. Problem auftritt. Hinsichtlich politikwissenschaftlicher Fragestellungen, mit denen sich die Parteienforschung bereits vielfältig befaßt hat, gilt das Bemühen eher der Zusammenschau der diffundierenden Ergebnisse.
[Ersteintrag in der VAB: 28.09.2016]
Grundrechte-Report ... : zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, ... Ein Projekt der Humanistischen Union, ... - Online-Beiträge. - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt Taschenbuch Verl. Nebent.: GRR. - Erscheint jährl. - Aufn. nach 2003. - Printausg.: 1997 - 1997. - 1998. - 2002. - 2003
Beleuchtet in Einzelbeiträgen Eingriffe in die Grundrechte durch öffentliche Institutionen, den aktuellen Stellenwert der "Staatsziele" des Grundgesetzes, positive Entwicklungen zum Ausbau des demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates. Versteht sich als Kontrapunkt zu den Verfassungsschutzberichten der Innenministerien des Bundes und der Länder, die verfassungsfeindliche oder -widrige Bestrebungen von Personen und Organisationen zum Gegenstand haben, somit den Bürger als Sicherheitsrisiko für die freiheitlich demokratische Grundordnung ansehen. Zugang nach Heften oder einem Index betr. Artikel des Grundgesetzes.
[Ersteintrag in der VAB: 16.06.2016]
Verfassungsblog : on matters constitutional
von Maximilian Steinbeis begr. u. betrieben. - Berlin. - Ill. Text teilw. engl. 2009,Juli -
Versteht sich als Debattenforum über Ereignisse und Entwicklungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und der Verfassungspolitik in Deutschland, im entstehenden europäischen Verfassungsraum und weiteren Ländern / international. Verortet sich an der Schnittstelle zwischen rechtswissenschaftlichem Diskurs, politischer Öffentlichkeit und Gesellschaft. Beiträge von mehr als 450 Autoren. 1 096 Beiträge sind derzeit Deutschland, 571 Europa, 628 Inter- und Supranationalem zugeordnet. Am häufigsten belegte Themen: Grundrechtliches (533), Gesellschaftliches (453), Staatsorganisatorisches (452). Aufsätze zu Schwerpunktthemen werden unter der Rubrik "Debatten" zusammengefaßt; 2016 bisher: tax havens and transparency; cultural majority rights, 2015; the Schrems case; Europe's justice deficit; nudging: ein Juristenproblem?; union meets vonvention; how to move on with accession after CJEU opinion 2/13; choice architecture in democracies. Zugang auch durch (teilw. englischsprachige) Schlagwörter, Verfasserregister (mit Kurzportraits), Volltextsuche, Monatsarchive. Kommentarfunktion.
[Ersteintrag in der VAB: 21.05.2016]
FFP : fragile states index
The Fund for Peace. - Washington, D. C., 2015. - Zahlr. Tab. u. graph. Darst., Kt. Erscheint jährl. - Bis 2013 u. d. T.: Failed states index Rankings. - 2005- Analysis. - 2011-
Ranking der Stabilität von 178 Staaten nach zwölf sozialen, wirtschaftlichen bzw. politischen und militärischen Indikatoren. Reicht von der Kategorie hochgradig instabil bis äußerst nachhaltig stabil (nur Finnland). Deutschland gilt als stabil (Index 2014) und ist damit der drittbesten der elf Kategorien zugeordnet (Platz 165 von 178). Die Fragilität von Staaten kann sich in verschiedener Hinsicht zeigen. Häufig sind der Verlust der territorialen Kontrolle oder des Gewaltmonopols, die Erosion der Legitimität, die Unfähigkeit zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in einer akzeptablen Form, die Unfähigkeit zur Interaktion mit anderen Staaten als vollwertiges Mitglied der internationalen Gemeinschaft. - Analysen, überw. Artikel zur Situation ausgewählter Staaten. - Entwicklungstrends seit 2006 nach Staaten, aufgeschlüsselt nach Indikatoren.
[Ersteintrag in der VAB: 06.01.2015]
Informationen zum polizeilichen Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
Bundeskriminalamt, Kommission Staatsschutz. - Stand: 01.07.10. - Meckenheim, 2010. - 14 S. : Tab. - Definitionssystem PMK auf S. 4 - 10. // In: Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen seit 1990 : Kleine Anfrage der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums / Thüringer Landtag, 5. Wahlperiode. - [Erfurt], 2012. - (Drs. ; 5/3992). - S. 4 - 17
Erarb. angesichts der Tatsache, daß die bisher angewandten Begriffe Extremismus und Terrorismus ihre Klassifizierungsfunktion im Polizeilichen Staatsschutz nur noch bedingt erfüllten, dies insbes. im Hinblick auf fremdenfeindliche Straftaten oder solche im Zusammenhang mit Protesten gegen die Kernenergienutzung, mit der Tierhaltung oder Gentechnik. Für die Definition politischer Motivation bedarf es nicht des Merkmals der Systemüberwindung. Unterscheidet politisch motivierte Kriminalität, politisch motivierte Gewaltkriminalität, Terrorismus. Themenfelder sind Haßkriminalität (hate-crime), darunter fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten; Kernenergie; Separatismus; sonstige. Erscheinungsformen: politisch motivierte Kriminalität links (insbes. solche mit Bezügen zum Anarchismus und Kommunismus / Marxismus) sowie rechts (insbes. solche mit Bezügen zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus, Nationalsozialismus); Ausländerkriminalität; extremistische Kriminalität (gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Kriminalität); Kriminalität mit internationalen Bezügen. Ist auch geeignet, individuellen Bürgerprotest zu erfassen, der sich unmittelbar neben extremistischer Gewalt strafrechtlich relevant äußert. - Liste politisch motivierter Gewaltdelikte.
[Ersteintrag in der VAB: 28.12.2014]
Archivversion
Constitution finder
Jon Messer ... By individuals, members of the University of Richmond School of Law community. - Richmond, VA, 2006 2006 von der Library of Congress archiviert: http://lcweb2.loc.gov/diglib/lcwa/mrva0013.0001/de fault.html 10.01.2017 Erscheinen eingestellt
Links zu Volltexten gegenwärtiger und historischer Verfassungen in der jew. Originalsprache und ggf. Übersetzungen in div. Sprachen. Zugang über eine mehr als 200 Länder umfassende Auswahlliste. Weitere Filteroptionen: nationale Verfassungen, Regionalverfassungen, territoriale Verfassungen, dass. auch historisch, Verfassungsnovellen, Verfassungsvorschläge / -entwürfe, Sprachfassungen. Verlinkt i. d. R., aber nicht immer auf eine offizielle Quelle.
[Ersteintrag in der VAB: 02.09.2014] [VAB-Eintrag aktual.: 12.05.2018]
Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen
Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. - Düsseldorf, 2018 Früher u. d. T.: Handbuch des Verfassungsschutzes
Beschreibung Stand 2004/2011: Aufgabe des Verfassungsschutzes NRW ist es, Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistische Organisationen, ausländerextremistische Bestrebungen zu beobachten und abzuwehren. Überblicksdarstellungen zu diesen Beobachtungsfeldern: Ideologie und Begriffe, Organisationen und Gruppierungen, aktuelle Themen, Medien / Propagandamethoden. Außerdem Aufgaben und Situation im Arbeitsfeld Spionage und Wirtschaftsspionage sowie Arbeitsweise auf dem Arbeitsfeld Geheimschutz/Sabotageschutz.
[Ersteintrag in der VAB: 21.02.2004] [VAB-Eintrag aktual.: 07.05.2018]
Rechtsprechung zur europäischen Integration : wichtige Entscheidungen des EuGH und der Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten
Thomas.Schmitz. Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. - 16.08.02. - Göttingen, 2002. - Überw. Tab. 15, 14 Anm.
Tab. Übersichten, jew. Link zum Volltext der Entscheidung, wesentliche Inhalte in Stichwörtern, Fundstelle. 1. EuGH-Entscheidungen gegliedert in: Grundlagen und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts, Grundfreiheiten, Grundrechte. 2. Rechtsprechung zu staatsrechtlichen Fragen der Beteiligung des jew. Staates an der Integration: Bundesverfassungsgericht, Conseil constitutionnel (Frankreich), Corte costituzionale (Italien), Dänischer Oberster Gerichtshof.
[Ersteintrag in der VAB: 11.01.2003]
Chronik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts : (Chronik BVerfG) ; ein Internet-Kompendium zur Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung seit 1994
Thomas.Schmitz. Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. - 16.08.02. - Göttingen, 2002 Basiert auf Beitr. aus: European Review of Public Law = Revue Européenne de Droit Public : (ERPL/REDP)
Stellt die Rechtsprechung vor und kommentiert sie zum Teil. Zur Information über die neueren Entwicklungen im deutschen Verfassungsrecht, viele der vorgestellten Entscheidungen sind zudem von besonderem dogmatischen oder zeitgeschichtlichem Interesse. Mit internen Querverweisen, die die Jahreschroniken zu einem kohärenten Kompendium integrieren. Links zu Volltexten der vorgestellten Entscheidungen, Gesetzestexten, Hintergrundinformationen, Reaktionen in Wissenschaft und Politik. Zugriff nach Jahren (derzeit bis 1988 sowie zusammenfassende Darstellung für 1999) oder sachlich. Grobgliederung: Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte; Grundsätze der Verfassung; Staatsorganisation und Staatsfunktionen; Finanzverfassung; Sonstiges. - Sachregister, Entscheidungsregister.
[Ersteintrag in der VAB: 11.01.2003]
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg
Red.verantwortl.: Dietmar Bußmann. - Heidelberg, 2006
1. Katalog der Institutsbibliothek, UN-Depotbibliothek, Veröffentlichungen europäischer Organisationen. Aufsatzkatalogisierung seit Ende 1996. Feldorientierte Recherche nach Titeldaten, systematische und Schlagwortrecherche. Jew. Index der Suchbegriffe. Eingrenzung nach Dokumentart, Zeitraum, Sprache. Systematik der Aufsatzdokumentation mit den Hauptgruppen Völkerrecht, Rechtsvergleichung, Nationale Rechte, Allgemeine Abteilung. 2. World Court Digest, systematisch aufbereitetes Kompendium der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes. Setzt die Fontes Juris Gentium, Series A, Sectio I, fort. Enth. das Material der Bände 1986-1990, 1991-1995 und 1996-2000, außerdem Update neuerer Gerichtsentscheidungen. Zusammenfassungen ausgew. Entscheidungen. 3. Deutsche Rechtsprechung zum Völker- und Europarecht, 1986 bis 1993. Setzt die dt. Abt. der Fontes Iuris Gentium fort. Leitsätze, teilw. Entscheidungsauszüge. Ab 1993 jährl. u. d. T.: Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen. 5. Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland, jährl. ab 1993 (1998). Berichtet über Gesetzgebung, parlamentarische Vorgänge, internationale Vereinbarungen und Initiativen u. dgl. Unter "Abteilungen, Sonderabteilungen" Links u. a. zu Parlamentaria europäischer Staaten, zu Basisdokumenten der Europäischen Union sowie zu Volltexten von UN-Dokumenten zu den Themen Frieden und Sicherheit, Menschenrechte, Völkerrecht. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 08.11.2002] [VAB-Eintrag aktual.: 29.10.2006]
Rechtsextremismus, Gewalt und Demokratie : ein Auswahlverzeichnis amtlicher Veröffentlichungen
Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch. - Abschluß des Manuskripts: 15. Dezember 2000. - Berlin, 2001. - 48 S. - (Das besondere Thema)
Gliederung: Rechtsextremismus. - Gewalt. - Fremdenfeindlichkeit. - Politische Bildung / Jugendarbeit. - Gedenkstätten. - Grundwerte und Grundrechte. Verzeichnet i. d. R. Monographien und Serienstücke, keine Zeitschriften. Keine Veröffentlichungen aus den USA.
[Ersteintrag in der VAB: 19.05.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 14.09.2011]
Charta der Grundrechte der Europäischen Union : feierliche Proklamation
das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission. // In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften / C. - 2000,364/01,von 18.12. - S. 1 - 22
Volltext der Charta auf dem Webserver des Bundesministeriums der Justiz. Nebst einführenden Bemerkungen des BMJ zum Zustandekommen der Charta und kurzer Wertung.
[Ersteintrag in der VAB: 09.02.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 08.09.2011]
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien : (GGO)
Hrsg.: Bundesministerium des Innern, Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsorganisation. - Stand: 01. September 2011. - Berlin, 2011. - 73 S.
Beschreibung Ausg. 2006: An Zielen bzw. Neuerungen gegenüber der alten GGO werden herausgestellt: Modernisierung der Zusammenarbeit und Organisation der Bundesministerien; Modernisierung der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen; Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen; erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz von Informationstechnik; Verschlankung der GGO um fast die Hälfte aller Regelungen; weniger und bessere Gesetze: die Notwendigkeit eines Gesetzes muß begründet werden, der Gesetzentwurf muß Möglichkeiten der Selbstregulierung berücksichtigen, eine Gesetzesfolgeneinschätzung wird eingeführt; verbesserte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Gesetzgebungsverfahren: Interessen der Länder und Kommunen werden vor der Entstehung des Gesetzentwurfes ermittelt, Kosten, die durch das Gesetz entstehen, werden für Bund, Länder und Kommunen getrennt ausgewiesen. Gesetzentwürfe können ins Internet gestellt werden, um die Bürger in die Diskussion einzubeziehen. - Kapitel: Organisationsgrundsätze, Aufbauorganisation, Führung und Arbeitsablauf, Zusammenarbeit. Das umfangreiche, letztgenannte Kapitel betr. z. B.: Kabinettsvorlagen, Öffentlichkeitsarbeit, Große und Kleine Anfragen, Vermittlungsausschuß, BVerfG, Rechtsetzung, völkerrechtliche Übereinkünfte und Vorhaben im EU-Rahmen.
[Ersteintrag in der VAB: 06.02.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 28.11.2014]
Observatory on public access to EU documents
Statewatch. - Updated 27 September 2000. - London, 2000. - (Statewatch "Secret Europe")
Zusammenstellung der Dokumente aus dem Prozeß der Umsetzung des in Artikel 255 des Vertrags von Amsterdam verankerten Rechts des Bürgers auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission: Entscheidungen und Vorschläge der EU-Kommission, Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments, Vorschläge des Europäischen Rates, Kritiken und Kommentare seitens der Bürgergesellschaft. Am 14.08.2000 haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag des Generalsekretärs des Europäischen Rates, Solana, angenommen, der als äußerst geheim, geheim oder vertraulich eingestufte Dokumente aus den Bereichen Außenpolitik, Militär, nicht-militärische Krisen sowie Dokumente mit Bezug auf derart klassifizierte Dokumente vom Zugangsrecht ausschließt und damit o. g. Art. 255 zuwiderläuft. Noch vor dem 01.05.2001 müssen das Europäische Parlament und der Rat ein Gesetz verabschieden, das allgemeine Grundsätze und Einschränkungen für die Ausübung des Rechts auf Informationszugang gem. Art. 255 festschreibt. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 27.09.2000]
Archivversion
Rechtsextremistische Parteien in der Bundesrepublik Deutschland : Agitation, Ziele, Wahlen
Bundesamt für Verfassungsschutz. - Stand: Januar 1999. - Köln, 1999 52 Anm. Auf der Website des Verfassungsschutzes nicht mehr verfügbar. Zugriff über archive.org
Überblick: Wahlerfolge in der Vergangenheit und in der jüngeren Zeit. Begriff "Extremismus", die wesentlichen Kriterien für die Einstufung als extremistisch nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts und Paragr. 92 Abs. 2 Strafgesetzbuch. Zur Inhomogenität der Ideologien innerhalb des Rechtsextremismus. Möglichkeiten und Grenzen der Mittel des demokratischen Staates gegen den Extremismus. Unsere Demokratie läßt auch unliebsame politische Opponenten zu Wort kommen und spricht Verbote nur als allerletztes Mittel zum Schutz des Gemeinwesens aus. Prinzipiell vertraut der Staat auf die geistig-politische Auseinandersetzung, einer Strategie, die sich im Falle rechtsextremistischer Parteien bewährt hat. Möglicherweise liegt das rechtsextremistische Einstellungspotential bei 10 % der Bevölkerung. Dies macht eine argumentative Konfrontation mit diesem Personenkreis umso zwingender. - In jeweils eigenen Kapiteln Charakterisierung der Deutschen Volksunion (DVU), Der Republikaner (REP), der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) mit den Unterabschnitten Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Fremdenfeindlichkeit, Relativierung von Untaten im "Dritten Reich", Agitation gegen das Demokratieprinzip, Teilnahme an Wahlen, Ausblick sowie weiteren, parteienspezifischen Abschnitten. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 08.01.2000] [VAB-Eintrag aktual.: 04.10.2002]
Archivversion
Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland : ein Lagebild
Bundesamt für Verfassungsschutz. - Aktual. Aufl., Stand: September 1999. - Köln, 1999. - Tab., graph. Darst. 6 Anm. Auf der Website des Verfassungsschutzes nicht mehr verfügbar. Zugriff über archive.org.
Einführung in Begriff, Erscheinungsbild und Ursachen des Rechtsextremismus, staatliche Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus, Liste seit 1980 verbotener Vereine. Statistischer Überblick (Organisationen, Personen, Straftaten). Beschreibung der rechtsextremistischen Szene getrennt für gewaltbereite Rechtsextremisten, Neonazismus, Parteien (Die Republikaner - REP, Deutsche Volksunion - DVU, Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD, Deutsche Liga für Volk und Heimat - DLVH). Internationale Kontakte deutscher Rechtsextremisten. Rechtsextremistische Propaganda und Agitation (informationelle Vernetzung, dies insbes. im Internet, Publizistik, Revisionismus, intellektueller Rechtsextremismus). Aufklärung über den Rechtsextremismus. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 08.01.2000] [VAB-Eintrag aktual.: 11.07.2008]
Sexuelle Orientierung und die Europäische Union : nach Amsterdam ; ein Leitfaden
hrsg. von dem europäischen Regionalverband der International Lesbian and Gay Association. Projektkoordinator: Kurt Krickler. - Brüssel, 1999. - 84 S.
Zu den durch den Vertrag herbeigeführten Änderungen zählt auch der neue Artikel 13, in dem Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung (und aus weiteren, hier nicht behandelten Gründen) behandelt wird. Der Artikel beseitigt jeden Zweifel darüber, ob die Gemeinschaft überhaupt über die rechtliche Zuständigkeit verfügt, Rechtsvorschriften zu erlassen und Politiken festzulegen, um Diskriminierung aus den in ihm genannten Gründen zu bekämpfen. Die Frage stellt sich nunmehr, welche Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt werden können und sollen. Aber was bedeutet der Artikel 13 eigentlich? Welche Auswirkungen hat der neue Vertrag? Welche Möglichkeiten eröffnet er für konkrete Aktionen gegen Diskriminierung? (Lt. Vorwort). - Hintergrundinformation über den Amsterdamer Vertrag, die wichtigsten Veränderungen. Anwendungsbereich und Beschränkungen des Artikels 13 sowie der anderen Bestimmungen, die mit Menschenrechten allgemeiner zu tun haben. Auslotung des Potentials für Maßnahmen, die in den verschiedenen Bereichen der EU-Politik getroffen werden können, um gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung anzugehen. Empfehlungen für Aktivitäten.
[Ersteintrag in der VAB: 06.11.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 17.01.2016]
Vertrag ueber die Schaffung einer Waehrungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Theo Waigel. Bundesrepublik Deutschland ; Walter Romberg. Deutsche Demokratische Republik. - Bonn, 1990
[Ersteintrag in der VAB: 05.11.1999]
Vertrag ueber die Herstellung der Einheit Deutschlands : Einigungsvertrag
Wolfgang Schäuble. Bundesrepublik Deutschland ; Günther Krause. Deutsche Demokratische Republik. - Berlin, 1990
[Ersteintrag in der VAB: 5.11.1999 ]
Integration als Mythos : zur Überforderung des Bundesverfassungsgerichts
Ulrich R. Haltern. Harvard Law School, Jean Monnet Chair. Cambridge. - 250 Anm. - Leseprobe ohne die S. 34, 37, 41, 44, 48, 51, 55 - 57, 63, 64, 70, 71, 77, 78, 84, 85. // In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts. - N. F. - 45. 1997. - S. 31 - 88
Beschreibung v. 24.10.1999 auf Basis der damaligen vollst. Veröff. an der Harvard Law School, Jean Monnet Chair: Der Gedanke der Integrationskraft der Verfassung / der Verfassungsgerichtsbarkeit, das Schlagwort "Verfassungspatriotismus", sind in der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion (wieder) aktuell. These: Es handelt sich um einen Mythos, der, wie es sich mit den Angriffen auf das Bundesverfassungsgericht andeutet, funktionsunfähig geworden ist. Ein Blick auf größere Zusammenhänge zeigt, daß die Vorwürfe an das Gericht zu kurz greifen. Die Probleme der Integrationsstiftung wachsen mit der zunehmenden gesellschaftlichen Pluralisierung. Zur Stellung des Staates und zum Menschenbild im Pluralismus und deutschen Neo-Pluralismus. Zur Konsensproblematik im Pluralismus und (untauglichen) Integrationsmethoden: Ideale; Ethos; nationale Identität (Rückgriff auf die Vergangenheit); Kultur; Nation. Grundsätzliche Schwierigkeiten der politischen Parteien, des Staates und Parlaments in ihrer integrationsstiftenden Rolle. Die andere Situation des Verfassungsgerichts; es ist nicht von Mehrheiten abhängig und muß seine Lösungen nicht aus pluralen Bausteinen zusammensuchen, sondern wendet die Verfassung an. Doch auch das Gericht kommt nicht an den Integrationsproblemen im Pluralismus vorbei. Die verfassungstheoretische Diskussion hat daraus noch nicht die Konsequenzen gezogen. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 24.10.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 15.08.2012]
Die Verfassungsdiskussion in den neuen Bundesländern : Vorbild für die Reform des Grundgesetzes?
Johannes Rux. - Stand Januar 1992. - 25.11.98. - Tübingen, 1998 212 Anm. - Aus: ZParl - Zeitschrift für Parlamentsfragen. - 1992, S. 291 - 315
Landesverfassungen prägen wesentlich die Bereiche, die in ausschließlicher Länderkompetenz liegen. In ihnen treten regionale Eigenheiten und Traditionen zu Tage. Sie haben auch Vorbildcharakter für Grundgesetzreformen, spiegeln gesellschaftliche Strömungen wider. Die die Diskussion in den neuen Ländern bestimmenden Themen dürften auch bei anstehenden Verfassungsreformen alter Bundesländer von Bedeutung sein. Kritischer Überblick über die Themen: Grundrechte, Staatsziele, "Beauftragte" zur Durchsetzung von Bürgerrechten, Volksabstimmung / Volksentscheide, Verhältnis von Parlament und Regierung, Schule und Verfassung, Landesverfassungsgerichte. Themen, die bei einer Grundgesetzreform - eine Forderung des Einigungsvertrags - möglicherweise eine Rolle spielen werden, darunter eine Neubestimmung des Verhältnisses von Bürger und Staat sowie des Verhältnisses von Bund und Ländern; nähere Ausführungen zu Themen, die bei einer Reform des Förderalismus anstehen. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 23.10.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 14.09.2011]
Vergangenheit als Last : deutsche Erfahrungen mit der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur
Joachim Gauck. - 05-03-99. - Zürich : Center for Security Studies and Conflict Research, 1999 Aus: Kurt R. Spillmann (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Hintergründe aktueller Konflikte VI. - Zürich. 1997. - (Zürcher Beiträge zur Sicherheitspolitik und Konfliktforschung ; 44)
Setzt an der Arbeit als "Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" ("Gauck-Behörde") an. Das Hauptproblem der kommunistischen Gesellschaften des Ostens war ihre Herrschaftsstruktur; Oligarchien, deren Macht nicht legitimiert war. Der Beitrag befaßt sich zunächst mit dem Hilfsinstrument dieser Macht, dem Geheimdienst, und zeigt dann, daß die Verwendung dieses Machtinstruments in unterschiedlichen Diktaturen trotz verschiedener Ideologien gleiche Wirkungen und Nachwirkungen hat. - Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit der "Gauck-Behörde". Blick auf die Wende-Ereignisse, deren Wertung als politische Innovation: revolutionäre Erneuerung in einem Land des forcierten Gehorsams, in deren Verlauf Bürgerkomitees durch Besetzung der Stasi-Zentrale die vollständige Aktenvernichtung verhindern konnten. 24. August 1990 erließ die Volkskammer ein historisch und politisch innovatives Gesetz, mit dem zum ersten Mal die Akten des Geheimdienstes vergesellschaftet und zugleich privatisiert wurden. 1991 Stasi-Unterlagen-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet, eine Innovation hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Auswirkungen der Arbeit der "Gauck-Behörde". (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 10.10.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 22.02.2017]
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag, Wehrbeauftragter. - Berlin, 2011
Gem. Grundgesetz hat der Wehrbeauftragte zum "Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle" über die Streitkräfte tätig zu werden. Seine Zuständigkeit läßt sich mit "Grundrechte der Soldaten" und "Grundsätze der Inneren Führung" umreißen. Er wird auf Weisung des Bundestags oder Verteidigungsministeriums oder - und hier liegt ihr Schwerpunkt - aufgrund eigener Entscheidung tätig und er ist Petitionsinstanz für Soldaten. Die Jahresberichte (seit 1976 zum Download) machen deutlich, wie sich mit dem Wandel der Bundeswehr in den über 40 Jahren ihres Bestehens die Aufgabenerfüllung des Wehrbeauftragten verändert hat. Er ist "politischer" geworden, als ursprünglich vorgesehen. Die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zu den VN-Auslandseinsätzen werden er künftig in noch stärkerem Maße als Hilfsorgan des Deutschen Bundestags fordern. - Umfassende, grundlegende Informationen (Historisches, Rechtliches, Arbeitsweise u. a.). (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 07.08.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 02.09.2011]
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: zuletzt geänd. 21.7.2010. - Berlin : Bundesministerium der Justiz, 2011
[Ersteintrag in der VAB: 30.07.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 14.09.2011]
Verfassungsschutzbericht
Hrsg.: Bundesministerium des Innern. - Berlin Erscheint jährl. 2006 -
Verfassungsschutz und Demokratie; rechtsextremistische Bestrebungen; linksextremistische Bestrebungen; sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern; Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten; Geheimschutz, Sabotageschutz; Scientology Organisation; Gesetzestexte.
[Ersteintrag in der VAB: 21.07.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 14.09.2011]
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Publikationen
Stuttgart, 2011
Jahresberichte ab 2006; Broschüren zu den Themen Islamismus, Ausländerextremismus, Rechtsextremismus, Scientology-Organisation, Wirtschaftsspionage sowie Handlungsempfehlungen zum Schutz dagegen, Proloferation. Einige Flyer.
[Ersteintrag in der VAB: 17.07.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 28.11.2014]
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Aktuelles
Stuttgart, 2011
Jahresberichte, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Spionageabwehr, Scientology-Organisation
[Ersteintrag in der VAB: 17.07.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 28.11.2014]
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