Das Betreuungsrecht : Ratgeber
Niedersächsisches Justizministerium ; Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. - Hannover, 2011. - 46 S.
Ein Betreuer übernimmt die gesetzliche Vertretung von Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nicht alleine regeln können ("rechtliche Betreuung"). Wenn lediglich praktische Hilfe benötigt wird, wird i. d. R. kein Betreuer bestellt. Grundzüge der rechtlichen Betreuung, Aufgaben und Rechte der - im Normalfall ehrenamtlichen - Betreuer. Darstellung auf dem Stand vom 01.09.2009, nachdem zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Betreuungsrecht in Kraft getreten waren.
[Ersteintrag in der VAB: 08.10.2005] [VAB-Eintrag aktual.: 12.10.2012]
|